AGB Fortbildungsmaßnahmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Aus- und Fortbildungszentrum der SKS Ambulanz gGmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kursangebote des Aus- und
Fortbildungszentrums der SKS Ambulanz gGmbH (im folgenden Veranstalter genannt). Umfasst sind sowohl
regelmäßig angebotene Ausbildungsinhalte als auch Angebote, die von Kunden individuell mit dem
Veranstalter vereinbart und gebucht werden.
§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung des Teilnehmers/Kunden ist verbindlich, gleich ob sie über das Onlineportal, elektronisch,
schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgt. Die Anmeldung ist erst dann wirksam, wenn eine
Anmeldebestätigung (per Email oder postalisch) seitens des Veranstalters erfolgt ist. Der Veranstalter
bearbeitet eingehende Anfragen nach dem jeweiligen Eingangsdatum, im Falle einer Überbelegung behält
er sich vor, einzelne Teilnehmer abzulehnen.
Der Teilnehmer/Kunde verpflichtet sich, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und
dem Veranstalter jedwede Änderungen der regestierten Daten unverzüglich mitzuteilen. Der
Teilnehmer/Kunde erklärt sich mit der Anmeldung bereit, dass die persönlichen Daten für die
Kursabwicklung verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht an dritte weitergegeben.
§ 3 Absage eines Kursangebots
Der Veranstalter ist unter Abwägung sämtlicher Interessen sowie aus Vorliegen wichtiger Gründe
berechtigt, Kursangebote kurzfristig abzusagen. Diese liegen in der Regel bei kurzfristiger Erkrankung des
Dozenten, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl sowie in allen Fällen höherer Gewalt vor. Der
Veranstalter informiert die Teilnehmer/Kunden unverzüglich von der Absage des Kursangebots. Im Falle
einer Absage eines Kursangebots durch den Veranstalter werden bereits geleistete Kursgebühren in voller
Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Zahlung von Schadensersatz, sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Falls Ausbildungsstunden während eines laufenden Ausbildungsangebots aus wichtigem Grund nicht
stattfinden können, benennt der Veranstalter einen Ausweichtermin.
§ 4 Änderungen
Der Veranstalter legt den Veranstaltungsort und den/die Dozenten fest. Ein Wechsel der Dozenten,
Änderungen zum Veranstaltungsort sowie zum Veranstaltungsablauf bleibt vorbehalten.
Der Veranstalter orientiert die Inhalte der Ausbildungsangebote am jeweiligen Stand der medizinischen
Wissenschaft, gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Aus diesem Grund sind kurzfristige Änderungen der
Kursinhalte ausdrücklich vorbehalten.
§ 5 Fälligkeit der Kursgebühren
Die vereinbarte Kursgebühr ist –soweit nichts anders vereinbart- mit Bestätigung der Anmeldung fällig. Der
Veranstalter behält es sich vor, die Teilnahmebescheinigung bis zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr
zurück zu halten. Verweigert der Kostenträger z.B. die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse im
Nachhinein die Kostenübernahme, so ist der Teilnehmer/Kunde verpflichtet, die Kursgebühren selbst zu
zahlen.
§ 6 Rücktritt des Teilnehmers
Sofern der Kursteilnehmer/Kunde vor Beginn des Kursangebots ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes
den Rücktritt von der Anmeldung/vom Auftrag erklärt, werden folgenden Rücktrittspauschalen erhoben:
Absage bis 30 Tage vor Kursbeginn: keine
Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn: 25% der Kursgebühren
Absage bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
Absage weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: 75% der Kursgebühren
Nichterschienen/Ansage am Tag des Kursbeginns/Kursabbruch: 100% der Kursgebühren
Der Rücktritt hat immer schriftlich zu erfolgen. Daneben wird eine Bearbeitungspauschale von € 10,00
erhoben.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Die Benutzung der Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel des Veranstalters erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder
Teilnehmer hat für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Sorge zu tragen.
Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber für eine Verletzung an Leib. Leben oder Gesundheit,
soweit diese auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seitens des Veranstalters oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruht. In sonstigen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf grob fahrlässiges
Handeln beschränkt.
§ 8 Anweisungen des Dozenten/Kursleiters
Der Teilnehmer ist verpflichtet, Weisungen des Dozenten/Kursleiters, insbesondere im Rahmen der
praktischen Übungseinheiten, unbedingt Folge zu leisten. Soweit der Teilnehmer den Weisungen des
Dozenten/Kursleiters nicht Folge leistet oder ein Fehlverhalten innerhalb des Kurses vorliegt, das den
ordnungsgemäßen Ablauf des Kurses gefährdet, können diese den Teilnehmer im Einzelfall des Kurses
verweisen. Ansprüche auf Rückvergütung gegen den Veranstalter bestehen in diesen Fällen nicht.
§ 9 Ausbildungsziel
Bei allen Kursangeboten gilt eine maximale Fehlzeit von 10%. Wird diese überschritten, wird das
Ausbildungsziel nicht erreicht bzw. ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.
Darüber hinaus müssen alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorgelegt
werden. Anderenfalls erfolgt auch hier keine Zulassung zur Prüfung.
§ 10 Besondere Kurse
Soweit durch den Kunden eine nicht planmäßige Ausbildungsveranstaltung gebucht wird, hat dies
schriftlich über das Büro der Ausbildungsleitung zu Erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet dem Büro der
Ausbildungsleitung die voraussichtliche Teilnehmeranzahl, die Zielgruppe, eventuelle Besonderheiten sowie
alle Informationen, die für die Planung, Durchführung und Abwicklung notwendig sind, mitzuteilen.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 12 Teilnehmern. Wird diese nicht
erreicht, behält sich der Veranstalter vor, dem Kunden die fehlenden Teilnehmer in Rechnung zu stellen.
§ 11 Informationspflicht des Teilnehmers/Kunden
Soweit der Teilnehmer den entsprechenden Kursinhalt aus bestimmtem Grund (z.B. Führerschein) benötigt,
so ist er verpflichtet sich eigenständig über die benötigten Ausbildungsinhalte zu informieren.
§ 12 Salvatorische Klausel
Soweit eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, bleibt die
Wirksamkeit im Übrigen unberührt.