AGB Fortbildungsmaßnahmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Aus- und Fortbildungszentrum der SKS Ambulanz gGmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kursangebote des Aus- und

Fortbildungszentrums der SKS Ambulanz gGmbH (im folgenden Veranstalter genannt). Umfasst sind sowohl

regelmäßig angebotene Ausbildungsinhalte als auch Angebote, die von Kunden individuell mit dem

Veranstalter vereinbart und gebucht werden.

 

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung des Teilnehmers/Kunden ist verbindlich, gleich ob sie über das Onlineportal, elektronisch,

schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgt. Die Anmeldung ist erst dann wirksam, wenn eine

Anmeldebestätigung (per Email oder postalisch) seitens des Veranstalters erfolgt ist. Der Veranstalter

bearbeitet eingehende Anfragen nach dem jeweiligen Eingangsdatum, im Falle einer Überbelegung behält

er sich vor, einzelne Teilnehmer abzulehnen.

Der Teilnehmer/Kunde verpflichtet sich, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und

dem Veranstalter jedwede Änderungen der regestierten Daten unverzüglich mitzuteilen. Der

Teilnehmer/Kunde erklärt sich mit der Anmeldung bereit, dass die persönlichen Daten für die

Kursabwicklung verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht an dritte weitergegeben.

 

§ 3 Absage eines Kursangebots

Der Veranstalter ist unter Abwägung sämtlicher Interessen sowie aus Vorliegen wichtiger Gründe

berechtigt, Kursangebote kurzfristig abzusagen. Diese liegen in der Regel bei kurzfristiger Erkrankung des

Dozenten, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl sowie in allen Fällen höherer Gewalt vor. Der

Veranstalter informiert die Teilnehmer/Kunden unverzüglich von der Absage des Kursangebots. Im Falle

einer Absage eines Kursangebots durch den Veranstalter werden bereits geleistete Kursgebühren in voller

Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Zahlung von Schadensersatz, sind

ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.

Falls Ausbildungsstunden während eines laufenden Ausbildungsangebots aus wichtigem Grund nicht

stattfinden können, benennt der Veranstalter einen Ausweichtermin.

 

§ 4 Änderungen

Der Veranstalter legt den Veranstaltungsort und den/die Dozenten fest. Ein Wechsel der Dozenten,

Änderungen zum Veranstaltungsort sowie zum Veranstaltungsablauf bleibt vorbehalten.

Der Veranstalter orientiert die Inhalte der Ausbildungsangebote am jeweiligen Stand der medizinischen

Wissenschaft, gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Aus diesem Grund sind kurzfristige Änderungen der

Kursinhalte ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 5 Fälligkeit der Kursgebühren

Die vereinbarte Kursgebühr ist –soweit nichts anders vereinbart- mit Bestätigung der Anmeldung fällig. Der

Veranstalter behält es sich vor, die Teilnahmebescheinigung bis zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr

zurück zu halten. Verweigert der Kostenträger z.B. die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse im

Nachhinein die Kostenübernahme, so ist der Teilnehmer/Kunde verpflichtet, die Kursgebühren selbst zu

zahlen.

 

§ 6 Rücktritt des Teilnehmers

Sofern der Kursteilnehmer/Kunde vor Beginn des Kursangebots ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes

den Rücktritt von der Anmeldung/vom Auftrag erklärt, werden folgenden Rücktrittspauschalen erhoben:

Absage bis 30 Tage vor Kursbeginn: keine

Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn: 25% der Kursgebühren

Absage bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr

Absage weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: 75% der Kursgebühren

Nichterschienen/Ansage am Tag des Kursbeginns/Kursabbruch: 100% der Kursgebühren

Der Rücktritt hat immer schriftlich zu erfolgen. Daneben wird eine Bearbeitungspauschale von € 10,00

erhoben.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

Die Benutzung der Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel des Veranstalters erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder

Teilnehmer hat für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Sorge zu tragen.

Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber für eine Verletzung an Leib. Leben oder Gesundheit,

soweit diese auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seitens des Veranstalters oder seiner

Erfüllungsgehilfen beruht. In sonstigen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf grob fahrlässiges

Handeln beschränkt.

 

§ 8 Anweisungen des Dozenten/Kursleiters

Der Teilnehmer ist verpflichtet, Weisungen des Dozenten/Kursleiters, insbesondere im Rahmen der

praktischen Übungseinheiten, unbedingt Folge zu leisten. Soweit der Teilnehmer den Weisungen des

Dozenten/Kursleiters nicht Folge leistet oder ein Fehlverhalten innerhalb des Kurses vorliegt, das den

ordnungsgemäßen Ablauf des Kurses gefährdet, können diese den Teilnehmer im Einzelfall des Kurses

verweisen. Ansprüche auf Rückvergütung gegen den Veranstalter bestehen in diesen Fällen nicht.

 

§ 9 Ausbildungsziel

Bei allen Kursangeboten gilt eine maximale Fehlzeit von 10%. Wird diese überschritten, wird das

Ausbildungsziel nicht erreicht bzw. ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.

Darüber hinaus müssen alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorgelegt

werden. Anderenfalls erfolgt auch hier keine Zulassung zur Prüfung.

 

§ 10 Besondere Kurse

Soweit durch den Kunden eine nicht planmäßige Ausbildungsveranstaltung gebucht wird, hat dies

schriftlich über das Büro der Ausbildungsleitung zu Erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet dem Büro der

Ausbildungsleitung die voraussichtliche Teilnehmeranzahl, die Zielgruppe, eventuelle Besonderheiten sowie

alle Informationen, die für die Planung, Durchführung und Abwicklung notwendig sind, mitzuteilen.

Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 12 Teilnehmern. Wird diese nicht

erreicht, behält sich der Veranstalter vor, dem Kunden die fehlenden Teilnehmer in Rechnung zu stellen.

 

§ 11 Informationspflicht des Teilnehmers/Kunden

Soweit der Teilnehmer den entsprechenden Kursinhalt aus bestimmtem Grund (z.B. Führerschein) benötigt,

so ist er verpflichtet sich eigenständig über die benötigten Ausbildungsinhalte zu informieren.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Soweit eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, bleibt die

Wirksamkeit im Übrigen unberührt.